Dichtheitsprüfung ab 2015 Pflicht!
Bei der "Dichtheitsprüfung" oder „Dichtigkeitsprüfung“ wird die Dichtheit der Abwasserleitungen des Hausanschlusses kontrolliert.
Abwasserleitungen müssen dicht sein, damit kein Abwasser austritt und die Umwelt belastet und auch kein Fremdwasser in den Kanal eintritt. Undichtigkeiten können z.B. durch Risse, undichte Muffen oder defekte Rückstauklappen entstehen. Für die Dichtheit des Hausanschlusses tragen Grundstückseigentümer die Verantwortung.
Grundstückseigentümer werden von den Gemeinden verpflichtet, bis zum 31.12.2015 eine Kanal- Dichtheitsprüfung durchführen zu lassen (die sog. "Dichtheitsprüfung 2015"). Je nach Satzung der Gemeinde umfasst die Dichtheitsprüfung die Abwasserleitungen bis zum Revisionsschacht, zur Grundstücksgrenze oder bis zum Hauptkanal. Die Gemeinden können auch weitere Vorgaben machen (z.B. Pflicht zur Druckprüfung, zugelassene Firmen, Zertifikate, Gültigkeit...).
(Quelle www.dichtheitsprüfung.net)
Gerne informieren wir Sie zu diesem Thema und veranlassen gemeinsam mit qualifizierten Fachunternehmen in Ihrer Immobilie die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier:
http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm
http://www.dichtheitsprüfung-nrw.de/
www.dichtheitsprüfung.net







